SNV fordert Stärkung des BFDI in der Nachrichtendienstkontrolle

SNV in den Medien

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kann Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste zwar beanstanden – jedoch deren Beseitigung nicht erzwingen. Die Stiftung Neue Verantwortung (SNV) kritisiert diesen Umstand in einem gestern veröffentlichten Papier. Da die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag die verstärkte Kontrolle der Nachrichtendienste vereinbart haben, sollten sie bei der für dieses Jahr geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts (nachrichtendienstreform-2024.de) „ihr Vorhaben in die Tat umsetzen“.

Aktuell könnten Nachrichtendienste, wenn der BfDI etwaige Überwachungen beanstandet, diese trotzdem fortführen, selbst wenn keine ausreichenden Rechtsgrundlagen vorliegen. Dazu müssen sie und ihre Fachaufsicht dem BfDI nur widersprechen. Dies sei mit dem gesetzlichen Auftrag des BfDI, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen, „kaum vereinbar“, konstatiert SNV-Experte Corbinian Ruckerbauer. Dadurch würden verfassungs- und europarechtliche Anforderungen an die Nachrichtendienstkontrolle „konterkariert“.

Der eingeschränkte subjektive Rechtsschutz der Betroffenen könne nicht kompensiert werden und zugleich werde der Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz erschwert. Um diese Probleme zu lösen, müsse die Bundesregierung „dem guten Beispiel anderer europäischer Demokratien folgen“ und den BfDI mit den notwendigen Befugnissen ausstatten.

Erschienen bei: 
Tagesspiegel Background (Digitalisierung & KI)
08. März 2024
Autor:in: 

Corbinian Ruckerbauer, Thorsten Wetzling