Bedingt kontrollfähig: Warum der Unabhängige Kontrollrat einer Reform bedarf

Impulse

Die Bundesregierung plant in diesem Jahr eine große Reform des Nachrichtendienstrechts. Darin werden die Nachrichtendienstkontrolle und das Mandat des Unabhängigen Kontrollrats eine zentrale Rolle spielen. Im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Inneren ist man sich mittlerweile über den groben Fahrplan einig geworden. Wichtige Weichen sind aber noch nicht gestellt, und auch die Ressortabstimmung hat noch nicht begonnen. Der Teufel steckt im Detail. Bevor die Bundesregierung einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes und zur Stärkung der Kontrolle über den Bundesnachrichtendienst in den Bundestag einbringt, will dieser Impuls dem Gesetzgeber zentrale Kriterien für die Wirksamkeit der Rechtskontrolle in Erinnerung rufen. 

Ausgehend von einer kurzen Darstellung gravierender Defizite stellt das Papier im Anschluss einige Veränderungsvorschläge zur Diskussion. Die Reform des Nachrichtendienstrechts sollte dem Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) einen neuen Rechtsrahmen geben. Bisher kontrolliert der UKRat nur die technische Aufklärung des BND, also die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung – sowie dessen Eingriffe in informationstechnische Systeme von Ausländer:innen im Ausland – auf deren Rechtmäßigkeit. Ein neuer Rechtsrahmen sollte die Zuständigkeit des UKRats auf weitere Methoden der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung und -verarbeitung ausweiten. Zudem sollte der Gesetzgeber die Wirksamkeit der Rechtskontrolle stärken und dem UKRat weitere Berichtsmöglichkeiten eröffnen, um ihn prominenter in den demokratischen Diskurs zur Nachrichtendienstpolitik einzubinden. 

Erschienen bei: 
Stiftung Neue Verantwortung
29. Februar 2024
Autor:in: 

Dr. Thorsten Wetzling

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