Warum das Bundesinnenministerium den Begriff „Hackback” umdefiniert

SNV in den Medien

Nach Willen des BMI sollen Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen Befugnissen in IT-Systeme im In- und Ausland eingreifen können, um böswillige Cyberaktivitäten zu stoppen. Um Gegner des Vorhabens zu überzeugen, spricht man nebulös von Aktiver Cyberabwehr oder Gefahrenabwehr im Cyberraum. Damit definiert die Behörde nur „Hackback“ um.

Erschienen bei: 
Tagesspiegel Cybersecurity Background
17. August 2023
Autor:in: 

Sven Herpig

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