Einreichung zur Konsultation der Europäischen Kommission zu Entwurfsleitlinien zur Risikominderungen bei Wahlen

Stellungnahme

Wie sollen und dürfen große Onlineplattformen sicherstellen, dass Meinungsbildung und demokratische Wahlen nicht behindert werden? Aus dem „Digital Services Act“ (DSA) geht hervor, dass solche Plattformen mögliche Risiken für Wahlprozesse analysieren und minimieren müssen. Dazu hat die Europäische Kommission Leitlinien entworfen, zu denen sie in einer öffentlichen Konsultation Feedback eingeholt hat. SNV-Projektleiter Julian Jaursch hat sich an der Konsultation beteiligt. Er argumentiert, dass mögliche Maßnahmen verhältnismäßig sein und eine passende Balance finden müssen, denn Plattformen haben eine Verantwortung für die Onlineräume, die sie bereit stellen, jedoch sind nicht jegliche Eingriffe vonseiten der Unternehmen und Regierungen gerechtfertigt, nur weil sie angeblich zum Schutz von Wahlen sind. Deshalb stehen in der Konsultationseinreichung grundsätzliche Überlegungen zum Zweck der Leitlinien sowie Vorschläge für Transparenzpflichten im Vordergrund. Die Antwort an die Kommission ist auf Englisch verfügbar.

Erschienen bei: 
European Commission
06. März 2024
Autor:in: 

Julian Jaursch

Ansprechpartner:in: