Der Beirat beim deutschen DSC: Über- und Ausblick

Impulse

Der „Digital Services Coordinator“ (DSC) ist eine Aufsichts- und Koordinierungsstelle, die laut dem EU-Gesetz zu Onlineplattformen („Digital Services Act“, DSA) jedes EU-Mitgliedsland einrichten muss. Die deutschen Gesetzgeber haben festgelegt, dass der DSC als unabhängige Stelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet wird. Ihm soll ein Beirat zur Seite gestellt werden. Dazu finden Sie auf der Seite dsc-beirat.de einige Fragen mit (vorläufigen) Antworten. Die Seite ist als Informationsangebot zum zukünftigen Beirat gedacht, von der hoffentlich insbesondere mögliche Beiratsmitglieder aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft profitieren können.

Erschienen bei: 
Stiftung Neue Verantwortung
17. April 2024
Autor:in: 

Julian Jaursch

Ansprechpartner:in: