Die Stärkung des Datenschutzbeauftragten als Schlüssel zu einer effektiveren Nachrichtendienstkontrolle

Impulse

Die anstehende Reform des Nachrichtendienstrechts bietet der Ampelkoalition die Gelegenheit, Regelungs- und Kontrolllücken zu schließen. Ein zentrales Defizit besteht derzeit in den eingeschränkten Kontrollbefugnissen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI); dieser soll die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den Nachrichtendiensten überwachen. Um Grundrechte effektiv zu schützen, muss der BfDI die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtend anordnen können.

Ohne diese Befugnis sind mehrere wichtige Funktionen der Nachrichtendienstkontrolle beeinträchtigt. Der eingeschränkte subjektive Rechtsschutz der Betroffenen wird nicht hinreichend kompensiert, der Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz wird erschwert und die präventive Wirkung der Kontrolle wird geschwächt. Um die Effektivität der Nachrichtendienstkontrolle zu erhöhen und verfassungs- und europarechtliche Mindeststandards einzuhalten, empfiehlt dieses Impulspapier, dem BfDI die Befugnis zur verbindlichen Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverstößen zu geben. 

Erschienen bei: 
Stiftung Neue Verantwortung
06. März 2024
Ansprechpartner:in: