Was der BND darf, geht zu weit

SNV in den Medien

Am vergangenen Mittwoch fiel ein Urteil, das nicht die Aufmerksamkeit bekam, die es verdient hätte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass der Betreiber des Internetknotens in Frankfurt am Main weiter mit dem Bundesnachrichtendienst kooperieren muss. Trotz des Urteils ist klar: Gerichte alleine werden diesen Streit nicht lösen können - glücklicherweise. Weiterlesen

Erschienen bei: 
n-tv.de
04. Juni 2018
Autor:in: 

Kilian Vieth, Projektmanager "Digitale Grundrechte, Überwachung & Transparenz"