Marktmacht in der Datenökonomie begrenzen

Impulse

Digitale Märkte werden zunehmend von Unternehmen dominiert, die marktübergreifende Ökosysteme aufbauen, in welchen sie große Mengen personenbeziehbarer Daten zusammenführen. Diese Entwicklung hat eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob Wettbewerbs- und Datenschutzaspekte künftig zusammengedacht werden müssen. Die Bundesregierung hat vor Kurzem  unter den Schlagworten “Wettbewerbsrecht 4.0” und “Datengesetz” angekündigt, die rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich reformieren zu wollen. Erklärtes Ziel ist es, Märkte besser zu überwachen und Missbrauch von Marktmacht schneller abstellen zu können. Die Reformen sollen außerdem die Chancen für die Entstehung neuer Digitalkonzerne in Deutschland und Europa verbessern.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen eine Reihe von Fragen beantwortet werden. Die erste betrifft die Bewertungskriterien einer dominanten Stellung von Unternehmen in digitalen Märkten. Entstehen aus Massendaten (Big Data) problematische Größen- und Verbundvorteile? Hier sind unter anderem die potentielle Replizierbarkeit von Datensätzen sowie Patente im Bereich des Machine Learning wichtig, die in diesem Impuls diskutiert werden.

Es muss, zweitens, gefragt werden, ob datenschutzrechtliche Aspekte künftig in die Fusionskontrolle einbezogen werden sollen. Unternehmen setzen im digitalen Wettbewerb ihre Datenschutzpolitik strategisch ein. Einige gut dokumentierte Fälle zeigen, wie Unternehmen ihre Datenschutzbedingungen änderten, um die eigenen Datenpools mit den Datenbeständen aufgekaufter Unternehmen zusammenführen zu können – in mindestens einem Fall auch entgegen gegenüber Wettbewerbshütern zuvor gemachter Zusagen. Zu diesen Fällen gehören Google/DoubleClick (2007), Facebook/WhatsApp (2014) und Microsoft/LinkedIn (2016). Mit den wohlfahrtsökonomischen Konsequenzen, die aus solchen Fusionen entstehen, müssen sich die Marktwächter auseinandersetzen.

Eine dritte Herausforderung besteht in der Feststellung des Missbrauchs einer dominanten Stellung im Markt. Missbrauch könnte in neuen, bislang unbekannten Formen auftreten. Beispielsweise könnten Unternehmen über ihre Nutzer:innen exzessiv Daten sammeln, weil jene aufgrund von direkten oder indirekten Netzwerkeffekten kaum auf Konkurrenten ausweichen können. Missbräuchliches Verhalten könnte also darin bestehen, sich weiträumige Datennutzungsrechte einräumen zu lassen oder strategisch über Jahre gegen geltende Datenschutzgesetze zu verstoßen. In diesem Bereich müssen neue, robuste Schadenstheorien über materielle (und immaterielle) Schäden entwickelt werden.

Die Digitalkonzerne befinden sich zunehmend in einem datengetriebenen Qualitätswettbewerb, in dem Produkte und Services für Nutzer:innen und Geschäftskunden:innen personalisiert werden. Daher ist es an der Zeit, ein Instrumentarium zu entwickeln, das es der Marktaufsicht erlaubt, Aspekte des Wettbewerbs und des Datenschutzes effektiv miteinander zu verbinden. Hierfür braucht es neue, innovative Ansätze. Erste Ideen werden in diesem Impuls diskutiert.

Eine Idee ist, nicht nur einzelne Dienste betroffener Unternehmen zu betrachten, sondern diese als Ökosysteme zu verstehen, welche die Daten vieler verschiedener Dienste fusionieren. Die Differenzierung der Unternehmen (u.a. im sozialen Graph der Nutzer:innen) sollte unbedingt stärkere Beachtung finden. Zum Zweiten könnten mathematisch prüfbare Garantien eingeführt werden, damit sich Datenschutzkonditionen nach Fusionen nicht verschlechtern. Außerdem können durch Machine-Learning-Verfahren Dynamiken in Märkten künftig besser als bisher beobachtet und verstanden werden.

Schließlich sollten auch Überlegungen angestellt werden, ob über bestimmte Verfahren (Daten-Synthetisierung, Daten-Pooling) schwer zu replizierende Datensätze anderen Marktteilnehmern künftig zur Verfügung gestellt werden können.

06. August 2018
Autor:in: 

Dr. Nicola Jentzsch