Vortrag in Arbeitsgruppe Akteursvielfalt: Auswirkungen von Ausschreibungen auf die Akteursstruktur im Strommarkt

Talk

Auf Einladung von Dr. Julia Verlinden, Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, spricht René Mono im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestags vor einer eigens eingerichteten Ausschussarbeitsgruppe Akteursvielfalt.

René Mono thematisiert die Frage, welche Folgen die Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien haben wird. Dabei liegt der Fokus auf zu erwartende Veränderungen in der Akteursstruktur des deutschen Strommarktes.

Im Rahmen seines Vortrags geht René Mono zunächst auf die ökonomische Funktion von Ausschreibungen ein. Er hebt hervor, dass Ausschreibungen keine Garantie für eine effektive und effiziente Steuerung der Menge der zuzubauenden Erneuerbare-Energie-Anlagen darstellten. Allerdings seien Ausschreibungen ein geeignetes Instrument für die Offenlegung von Kosteninformationen. Sie seien daher für die wettbewerbliche Ermittlung eines Preises in Märkten geeignet, die ein Monopson (viele Anbieter, ein Nachfrager) darstellen. Zu diskutieren sei, ob es sich bei erneuerbaren Energien tatsächlich um ein Monopson handeln muss. Müsse es also so sein, dass der Staat als einziger Nachfrager nach Ökostrom auftritt? Andere Formen einer marktorientierten Förderung von erneuerbaren Energien seien zumindest denkbar.

Vor diesem Hintergrund geht René Mono auf die Chancen kleinerer Anbieter ein, in einem Wettbewerb um die finanzielle Förderung von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu bestehen. Empirisch belegbar sei es, dass solche Akteure in einem Wettbewerb um die niedrigsten Projektkosten zwar nicht prinzipiell unterlegen seien. Aber sie könnten mit dem spezifischen Risiko, das durch Ausschreibungen in den Markt eingeführt werde, schlechter umgehen als größere Akteure. Da es ein politisches Ziel sei, die Akteursvielfalt zu erhalten, sei konkretes Handeln an dieser Stelle gefragt. Eine Möglichkeit sei es, einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen. Diese empfiehle den Mitgliedsstaaten bei kleineren Projekten von dem allgemeinen Prinzip von Ausschreibungen abzuweichen. Eine andere Möglichkeit sei die verstärkte Kooperation von Akteuren. So werde ein guter Risikoausgleich grundsätzlich möglich. Die aus systemischer Sicht überzeugendste Option sei es aber, in der Förderung der erneuerbaren Energien den Fokus auf die reine Erzeugungskapazität aufzugeben. Stattdessen könnten die Akteure gefördert werden, die den weitestgehenden Abgleich zwischen Erzeugung und Nachfrage von Ökostrom erreichten.

With: 

Dr. René Mono (Fellow Energie und Ressourcen)

Date: 
06/19/2015