Hintergrundgespräch "Härting gegen Bundesrepublik Deutschland"

Podiumsdiskussion

Begrüßung: Markus Löning, Direktor Privacy Project & Senior Fellow | stiftung neue verantwortung

| Prof. Niko Härtung, Rechtsanwalt im Gespräch mit

| Dr. Stefan Heumann, stellv. Programmleiter „Europäische Digitale Agenda" | stiftung neue verantwortung

Verletzt der BND durch seine breiten Überwachungsmaßnahmen das Fernmelde- und das Anwaltsgeheimnis? Das massenhafte und anlasslose Ausspähen von Bürgern durch die NSA wurde hierzulande scharf kritisiert. Aber auch der Bundesnachrichtendienst nutzt – teilweise in Kooperation mit NSA und dem britischen GCHQ – die Überwachungsmöglichkeiten im Internet in bisher ungekanntem Ausmaß um Daten zu sammeln. Der Berliner Rechtsanwalt  und Spezialist für Internetrecht Prof. Niko Härting sieht seine Rechte als Bürger und als Rechtsanwalt durch die Nachrichtendienste verletzt und klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht. In der Klage geht es um die Vereinbarkeit von massenhafter Überwachung des elektronischen Kommunikationsverkehrs durch den BND mit unseren Grundrechten, insbesondere dem in Artikel 10 des Grundgesetz geschützten Brief, Post- und Fernmeldegeheimnis. Aufgrund der Geheimhaltung erhalten Betroffene kaum je die Chance, die Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher kommt diesem Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Das Bundesverwaltungsgericht wird die Klage am 28. Mai in Leipzig verhandeln. Eine Woche vor der mündlichen Verhandlung sprechen wir mit Herrn Prof. Niko Härting über die juristische, gesellschaftliche und politische Bedeutung seiner Klage.

 

Mit: 

Prof. Niko Härtung (Rechtsanwalt);
Dr. Stefan Heumann (stellv. Programmleiter „Europäische Digitale Agenda", stiftung neue verantwortung)

Datum: 
20.05.2014 - 18:00 bis 19:00