Sicherheitsbehörden mit der Lizenz zum Schlafen

Medienbeitrag

..Das Ausspionieren von "Einrichtungen der Europäischen Union" oder "öffentlicher Stellen ihrer Mitgliedsstaaten" sowie von Bürgern aus EU-Ländern soll künftig nur noch unter ähnlichen Bedingungen wie bei Deutschen möglich sein. Daran stört sich auch niemand.

Das etwas passieren muss, ist unumstritten. Hochrangige Verfassungsrechtler teilen die Meinung, dass der BND bei der Überwachung von Ausländern teilweise verfassungswidrig agiere. Eine neue Rechtsgrundlage sei absolut notwendig. Und Thorsten Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung, Experte in Sachen Geheimdienst-Kontrolle, sagt: "Auch für die Mitarbeiter des BND bedeutet es Rechtssicherheit, wenn in Zukunft klar geregelt und kontrolliert wird, was bisher in rechtlichen Graubereichen stattfindet."..

Erschienen bei: 
Die Welt
21. März 2016
Autor:in: 

Stefan Aust und andere zitieren Thorsten Wetzling (Projektleiter Privacy Project)

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