Woran wir gerade arbeiten: Newsletter November 2020

Nov 09, 2020

In den vergangenen Jahren und Wahlzyklen ist das Thema politische Onlinewerbung immer präsenter geworden – auch die EU beschäftigt sich derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) und im European Democracy Action Plan (EDAP) explizit damit. Mittlerweile haben einige Plattformen wie Twitter und Facebook Maßnahmen ergriffen, um das Gefahrenpotential von gekauften politischen Botschaften zu verringern. In den Debatten dazu kursieren allerdings sehr unterschiedliche Ansichten, welche Eigenschaften ein Posting erfüllen muss, um als politische Werbung zu gelten. Julian Jaursch erarbeitet ein Definitionspapier, in dem er sich dieser Unschärfe annimmt und Vorschläge macht, wie man zukünftig präziser über das Problem sprechen kann.

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Jan-Peter Kleinhans und Nurzat Baisakova haben in ihrem letzten Papier untersucht, auf welche Weise verschiedene Staaten und Regionen an der weltweiten Produktion von Halbleitern beteiligt sind. Auch Europa hat dabei eine wichtige Funktion inne. Nun werden die beiden ihren Fokus darauf richten, wie die Position Europas in diesem Markt zu bewerten ist: Kann die europäische Politik ihr 2013 proklamiertes Ziel, 20 Prozent des Weltmarktes für Halbleiter zu stellen, erreichen? Wie tragen die verschiedenen Initiativen wie Joint Undertaking Electronic Components and Systems for European Leadership (JU ECSEL) oder Important Projects of Common European Interest (IPCEI) Microelectronics zu diesem Ziel bei? Dadurch soll ein besseres Verständnis dafür entstehen, was an Forschungs- und Entwicklungsförderung schon unternommen wurde, wie gut diese funktioniert hat und in welchen Bereichen es blinde Flecken gibt.
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Kate Saslow schreibt an einem Memo über die Ambitionen und Maßnahmen der derzeitigen und zukünftigen US-Regierung im Bereich KI. Darin zeigt sich, dass die Amerikaner:innen seit jeher eine ähnliche Strategie verfolgen, die von den verschiedenen Administrationen zwar in unterschiedliche Rhetoriken verpackt wurde, sich inhaltlich aber kaum geändert hat – und sich deshalb auch zukünftig vermutlich nicht stark verändern wird. Das bedeutet für Europa, dass es zwar von Zusammenarbeit mit den USA im Bereich KI ausgehen kann, sich dabei aber deren Bedingungen anpassen muss. Dafür kann es nützlich werden, auch über ungewöhnlichere Kooperationsformate nachzudenken, die bisher in der Politik nicht eingesetzt wurden. Das Kurzpapier erscheint in wenigen Wochen.
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Das Team um Anna-Katharina Meßmer und Alexander Sängerlaub arbeitet derzeit an einer ausführlichen Studie zur Nachrichtenkompetenz in Deutschland. Eine repräsentative Befragung dazu hat ermittelt, wie gut Menschen hierzulande darin sind, digitale Nachrichten zu verstehen, zu überprüfen oder zu hinterfragen. Nun sind die Ergebnisse da, die Anfang des Jahres in einer Publikation veröffentlicht werden. Parallel dazu wird auch eine Web-App entwickelt, mit der die eigene Nachrichtenkompetenz getestet werden kann.

 

Was wir gerade mit Interesse lesen

Die deutsche Medienlandschaft ist geprägt von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Sendern und Formaten. Neben diesen großen Playern gibt es aber noch eine weitere Kategorie an journalistischen Angeboten, die weder durch den Rundfunkbeitrag noch werbefinanziert, sondern gemeinnützig organisiert sind. Finanziert werden diese Angebote entweder durch Stiftungsmittel und/oder Mitgliedsbeiträge. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl starker zivilgesellschaftlicher Organisationen, welche aus unserem Mediensystem heute kaum mehr wegzudenken sind. Dazu zählen etwa Correctiv, Netzpolitik oder Krautreporter. Erstmals listet die Schöpflin-Stiftung zusammen mit der Augstein-Stiftung und Luminate in einem Branchen-Report auf, welche Bedeutung dieser Medienzweig in Deutschland hat, nach welchen Qualitätskriterien er arbeitet und vor welchen politischen Herausforderungen er steht. Zu diesen zählen beispielsweise Hürden im Gemeinnützigkeitsrecht: Bisher kann Journalismus steuerlich nicht gemeinnützig sein. Gelesen von Alexander Sängerlaub.
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Obwohl der Name der Firma den wenigsten bekannt sein dürfte, ist das seit 2016 zur japanischen SoftBank gehörende Unternehmen “Arm Ltd.” mit Hauptsitz in Großbritannien für viele Nutzer:innen von großer Bedeutung: Prozessoren von mehr als 180 Milliarden Geräten weltweit basieren auf deren Architektur. Nun möchte das US-amerikanische Unternehmen “Nvidia”, einer der weltweit größten Hersteller von Grafikprozessoren, die britische Firma kaufen – für 40 Milliarden Dollar. Dies wäre eine der teuersten Übernahmen in der Branche überhaupt, wie dieser Artikel berichtet. Der geplante Kauf ist sehr kontrovers, da auch Nvidias Konkurrenz (etwa Intel, Qualcomm oder Samsung) derzeit auf die Chipdesigns und -architektur von Arm angewiesen ist. Besonders dramatisch wäre die Akquisition aber für China: Falls Nvidia Arm kaufen würde und die USA im Handelsstreit gegen ein chinesisches Unternehmen eine Exportkontrolle verhinge, wie u.a. gegen Huawei, fiele damit dann auch der Zugriff auf Arm weg. Gelesen von Nurzat Baisakova.
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Im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahl wurde viel über die Gefahr spekuliert, dass sich ausländische Akteure durch Cyberangriffe Einfluss auf das Wahlergebnis verschaffen könnten. Das zu verhindern, ist unter anderem eine Aufgabe des “Cyber Commands”. Die Behörde ist Teil des Militärs und eng mit der Nachrichtendienstorganisation NSA verbunden. Über die Arbeit des Cyber Command ist nicht allzu viel bekannt und die Strategie, Cybersicherheit mit militärischen und nachrichtendienstlichen Befugnissen zu verknüpfen, ist umstritten. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass das Cyber Command einen Vorfall aufklären konnte, der im Zusammenhang mit der Wahl stand: In einer Mailkampagne gaben sich die mutmaßlich mit dem Iran in Verbindung stehenden Angreifer:innen als die rechtsextreme Gruppe “Proud Boys” aus und drohten demokratischen Wähler:innen. Dieser Artikel beschreibt die Aktivitäten des Cyber Commands für die aktuelle Wahl. Gelesen von Julia Schuetze
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Predictive Policing ist eine Ermittlungstechnik, die der Polizei dabei helfen soll, die Wahrscheinlichkeit von Verbrechen an bestimmten Orten oder in gewissen Szenarien vorherzusagen. Auch in Deutschland ist sie in der Testphase (in NRW) oder schon darüber hinaus (in Hessen). Die Methode ist äußerst umstritten, unter anderem weil sie diskriminierende Vorurteile in den Daten reproduziert und scheinbar objektiv macht. Aber auch die Art der Gesetzesbrüche, für die Predictive Policing-Software eingesetzt wird, zeugt von struktureller Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen: Bisher wird es fast ausschließlich gegen Verbrechen eingesetzt, die häufig mit armen oder nicht-weißen Menschen in Verbindung gebracht werden, während typische Vergehen der Mittel- und Oberschicht (sogenannte „white collar crimes“, wie beispielsweise Wirtschaftskriminalität) komplett außen vor bleiben. Dieses Papier zeigt auf, wie Predictive Policing so gesellschaftliche Ungleichheiten verfestigt. Die Autor:innen haben auch eine Karte erstellt, auf der man die “white collar crimes”-Risikozonen sehen kann. So stellen sie bewusst das gängige Verständnis von Kriminalität auf die Probe: Statt der Bronx oder Harlem leuchtet hier die Wall Street in Manhattan als besonders gefährliches Viertel auf. Gelesen von Jan-David Franke.
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In der Europäischen Union besteht ein hohes Interesse daran, die Marktmacht großer Internetplattformen zu begrenzen. Denn die kann dazu führen, dass große Unternehmen sich systematisch selbst bevorzugen, sodass Wettbewerber keine nennenswerten Erfolgschancen mehr haben. Das sogenannte “Google-Shopping-Verfahren” der Europäischen Kommission gegen den amerikanischen Großkonzern setzt dagegen an. Allerdings steht das Verfahren auch symptomatisch dafür, wie wenig Schlagkraft oft jahrelang ausgefochtene Urteile haben, solange die Marktmechanismen nicht richtig durchschaut werden, die die starken Machtgefälle ermöglichen, und solange keine geeigneten Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Als Reaktion auf das Gerichtsverfahren haben sich eine Vielzahl europäischer Shopping-Portale (darunter etwa idealo und preis.de) zusammengeschlossen, ihre Daten miteinander geteilt und diese Studie in Auftrag gegeben. Der Autor, Rechtsanwalt Thomas Höppner, versucht anhand dieser einmaligen Datenlage die von der Europäischen Kommission im Verfahren vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Gelesen von Aline Blankertz.

 

Überblick: Aktuelle Veröffentlichungen und Medienbeiträge

In der Woche nach den Wahlen in den USA steht digitale Desinformation, wie etwa Falschaussagen zum Wahlausgang oder zu angeblichem Wahlbetrug, weiter im Zentrum der Aufmerksamkeit. Julian Jaursch wird im Online-Hintergrundgespräch am Donnerstag, 12. November um 16:00 Uhr mit Geysha González einen ersten Rückblick wagen und die Rolle von wahlbezogener Desinformation sowie die Gegenmaßnahmen der Plattformen diskutieren. Geysha González ist Senior Director am Center for European Policy Analysis (CEPA), einem Think Tank in Washington DC. Davor war sie am Aufbau des transatlantischen Forschungsnetzwerks DisinfoPortal.org beteiligt. Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden
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Understanding the Security Implications of the Machine-Learning Supply Chain (Policy Brief, englisch): Sven Herpig beschreibt die Lieferkette Maschinellen Lernens, der derzeit meistbeachteten Form Künstlicher Intelligenz. Diese komplexen globalen Abhängigkeiten zu verstehen ist entscheidend, um mögliche Angriffsszenarien vorherzusehen. Die Analyse enthält außerdem konkrete Vorschläge, die Entscheidungsträger:innen umsetzen müssten, um den Einsatz Maschinellen Lernens sicherer zu gestalten. 
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Vertrauenswürdige KI durch Standards? (Impuls): Künstliche Intelligenz ist mittlerweile zentral für viele Lebensbereiche. Um dem einschneidenden gesellschaftlichen Einfluss der Technologie gerecht zu werden, arbeiten Deutschland und Europa gerade an klaren Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI). Obwohl technische Standardisierung und Zertifizierung hier oft als “Allheilmittel” angesehen werden, besitzt KI jedoch besondere Merkmale, die es von anderen Technologien und Produkten unterscheiden. In ihrem neuen Papier erklärt Leonie Beining deshalb, welche Herausforderungen sich bei der Standardisierung und Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz ergeben.
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Deutsche Cybersicherheits- und Cyberverteidigungspolitik: Staatliche Akteure und Zuständigkeiten (Impuls, 5. Auflage): Aus den Ereignissen der letzten Monate wird klar, dass Cybersicherheit und Cyberverteidigung weiter zunehmend in das Zentrum von Politik und nationaler Sicherheit rücken. Rebecca Beigel und Sven Herpig haben deshalb die Übersicht über Akteure und Zuständigkeiten in den Bereichen aktualisiert und in der mittlerweile 5. Auflage veröffentlicht. Hinweise, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge nimmt Rebecca Beigel (Mail) gerne entgegen. 
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Unser Team im Themenfeld Digitale Grundrechte, Überwachung und Demokratie hat in den letzten Wochen einige Artikel veröffentlicht. Dabei ging es um neue europäische Rechtsprechung zur Nachrichtendienstpraxis und die Chance für eine Harmonisierung von guten Rechtsnormen und Kontrollvorgaben zur rechtsstaatlichen Einhegung staatlicher Überwachung unter europäischen Verbündeten (Link), die Reform des Verfassungsschutzrechts (Link), den Export von Überwachungstechnologie (Link) und Vorschläge für eine bessere Geheimdienstkontrolle im Rahmen der anstehenden BND-Reform (Link). Zu letzterem gab es einen geleakten Referentenentwurf, den Thorsten Wetzling und Kilian Vieth in einem Kurzpapier analysiert haben und darin vor zahlreichen Lücken, Gefahren und Befugniserweiterungen warnen.
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Für die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) haben Julia Schuetze und Julian Jaursch den Artikel zu “IT-Sicherheit im US-Wahlkampf" verfasst, der sowohl auf demokratische Gefahren durch Desinformation als auch durch Cyberangriffe eingeht. Julia Schuetze hat außerdem in dem Podcast “She Likes Tech” des NDR über Wahl-Hacks gesprochen. Die Folge finden Sie hier.

 

Technologische Erinnerungen

Bei modernen Wahlen werden immer häufiger auch sogenannte Wahlcomputer eingesetzt, über die Wähler:innen ihre Stimme abgeben können. Diese Geräte stehen häufig in der Kritik, da sie die Wahl angreifbarer machen als es bei reinen Papierstimmen der Fall ist – deshalb sind sie in Deutschland auch verboten. In den USA haben Wahlmaschinen aber eine bis ins 19. Jahrhundert reichende Tradition. Damals hatten Frauen nur ein Teil-Wahlrecht, das heißt, sie durften zwar bei bestimmten Themen, nicht aber für Kandidaten abstimmen. 1899 reichte Lenna R. Winslow das Patent für eine Wahlmaschine ein, die eine Art begehbarer Analogcomputer war und je einen Eingang für Männer und Frauen hatte. Je nachdem, welchen Eingang die Wähler:innen nutzte, wurden die Abstimmungsmöglichkeiten entsprechend von der Maschine angepasst. Gefunden von Johanna Famulok (Quelle). 


Kontakt:
Johanna Famulok

jfamulok@stiftung-nv.de
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