Daten für alle, Innovation für wenige?

SNV in the Media

Mit Daten-für-alle will die SPD eine Antwort auf die Marktdominanz der US-Plattformen liefern – und könnte damit genau denen schaden, die in Europa innovative Geschäftsmodelle entwickeln, argumentiert Stefan Heumann, Vorstand der Stiftung Neue Verantwortung.

Daten sind ein wichtiger Treiber für Innovation in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Über Chancen und Risiken der Nutzung von Daten wird aber auch kontrovers diskutiert. Denn Zugang zu und Kontrolle über Daten sind extrem ungleich verteilt. Große Digitalkonzerne wie Google, Facebook und Amazon dominieren die Datenökonomie. Und trotz Datenschutzgrundverordnung haben viele Nutzer das Gefühl, die Kontrolle über ihre Daten verloren zu haben. Die Politik sieht Handlungsbedarf, aber es fehlt an konkreten Lösungsvorschlägen. Diese sollen nun zwei von der Bundesregierung eingesetzte Expertengremien, die Datenethikkommission und die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0, erarbeiten.

Die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles hat mit dem Daten-für-alle-Gesetz einen eigenen Vorschlag in die Debatte eingebracht. Ich teile ihre grundlegende Zielsetzung, Datennutzung und damit verknüpfte Mehrwehrte gesellschaftlich breiter zu teilen, Innovation zu fördern und digitale Quasi-Monopole zu verhindern. Insbesondere die dominante Marktmacht der großen Internetplattformen stellt unsere Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Allerdings habe ich große Zweifel, dass diese Ziele mit dem vorgelegten Vorschlag erreicht werden können. Ich halte das vorgelegte Konzept schlicht für nicht umsetzbar und hinsichtlich der digitalökonomischen Implikationen für nicht durchdacht und schlimmstenfalls sogar kontraproduktiv.

Das Daten-für-alle-Gesetz betrachtet Daten als Gemeingut, die, soweit möglich, grundsätzlich für eine breite Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Eine „allgemeine Datenteilungspflicht“ soll eine „Demokratisierung der Datennutzung“ ermöglichen. Eine „vollständige Anonymisierung“ soll dafür sorgen, dass das Datenteilen nicht zu Lasten des Datenschutzes geht, sondern der Schutz der Privatsphäre auch unter dem Daten-für-alle-Gesetz gewahrt bleibt. Bisher hat sich Diskussion und Kritik an dem Vorschlag vor allem auf den technischen Datenschutzes fokussiert. Die Anonymisierung von Daten beeinträchtigt in der Regel ihren Wert, zum Beispiel in Bezug auf die Genauigkeit der auf ihrer Basis trainierten KI-Modelle. Noch viel problematischer sind allerdings die technischen Möglichkeiten Datensätze zu de-anonymisieren. Es wird weit mehr brauchen als ein naives Vertrauen auf Anonymisierungsverfahren, damit Daten-für-alle nicht zum Gau für unsere Privatsphäre führt.   

Wer profitiert wirklich von Daten-für-alle? 

Weitaus weniger Beachtung wurde bisher den ökonomischen Implikationen des Vorschlags geschenkt. Sprachlich richtet sich der Daten-für-alle Vorschlag zwar eindeutig gegen den „datenindustriellen Komplex“ angeführt von Google, Facebook und Amazon. Aber wenn Daten ein Allgemeingut sind, das gemeinschaftlich produziert wird, geht die Pflicht zum Datenteilen über die marktdominanten Plattformen hinaus. Im Vorschlag wird hauptsächlich von Geo- und Mobilitätsdaten gesprochen. Implizit werden auch Gesundheitsdaten und Daten aus dem Energiesektor genannt. Hier bleibt der Vorschlag extrem vage: konkrete Anwendungsbereiche sollen noch festgelegt werden. Henning Tillmann, Co-Vorsitzender des SPD-nahen Digitalvereins D64 und Befürworter der Initiative, erklärt, dass es gar nicht das Ziel sei, die Marktdominanz von Google kartellrechtlich zu brechen. Vielmehr gehe es generell darum, Daten, die beispielsweise bei Industrieunternehmen oder Verkehrsbetrieben liegen, für neue Geschäftsmodelle oder neue Formen der Daseinsvorsorge zu öffnen.

Und hier sind wir dann auch schon beim ökonomischen Problem. Von einer generellen Pflicht zum Datenteilen würden vor allem die großen Tech-Plattformen mit ihrer riesigen Infrastruktur zur Erfassung und Analyse profitieren. Google und Amazon haben schon vor einiger Zeit den Angriff auf neue Märkte gestartet und dringen nun in Bereiche wie Gesundheit, Mobilität und die Vernetzung von Haushaltsgegenständen (Smart Home) ein. Branchenspezifisches Wissen und hiermit verknüpfte Daten sind die großen Trümpfe, die deutsche Industrie und Mittelstand den Digitalkonzernen aus dem Silicon Valley noch entgegensetzen zu haben. Man muss wohl kein Prophet sein, um vorherzusagen, wer das Rennen um die Nutzbarmachung der über das Daten-für-alle-Gesetz zur Verfügung gestellten Daten machen würde.   

„Datenschutzrechtlich kaum umsetzbar“ und ökonomisch widersprüchlich

Viel grundsätzlicher ist allerdings die Frage, wer in Europa überhaupt noch in datengetriebene Geschäftsmodelle investieren würde, wenn Daten Allgemeingut sind. Denn ökonomisch würde das keinen Sinn machen. Kein Start-up würde in die mühsame Digitalisierung von Röntgenbildern investieren, wenn es die Ergebnisse dieser Mühen anschließend einfach kostenfrei als Allgemeingut auch der Konkurrenz zur Verfügung stellen müsste. Daten als Allgemeingut hört sich zwar gut an. Der Ansatz setzt aber die Grundregeln der bestehenden Datenökonomie außer Kraft. Eine Antwort auf die Frage, wie diese dann noch funktionieren soll, bleiben die Autoren des Daten-für-alle-Gesetz allerdings schuldig. Die Autoren des Papiers schreiben, dass Anreize zur Datenerhebung und Investitionen in Geschäftsmodelle nicht beeinträchtigt werden dürfen. Unter dieser Prämisse kann es dann aber keine Daten-für-alle geben.

Kürzlich habe ich einige der Experten hinter dem Daten-für-alle-Gesetz auf Twitter mit meiner Kritik konfrontiert. Eine Antwort habe ich leider nicht erhalten. Solange meine Argumente nicht stichhaltig widerlegt werden – und ich lasse mich gerne korrigieren – bleibe ich bei meiner Einschätzung: der Vorstoß zum Daten-für-alle-Gesetz ist zwar gut gemeint. Er ist aber datenschutzrechtlich kaum umsetzbar und von inhärenten ökonomischen Widersprüchen durchzogen, die sich nicht auflösen lassen. Ich plädiere daher für eine Fokussierung auf die Ansätze, die uns wirklich voranbringen können: die Weiterentwicklung des Kartellrechts, eine Strategie für den Ausbau des freiwilligen (!) Datenteilen mit Datenpools, die Weiterentwicklung des technischen Datenschutzes und die konsequente Umsetzung von Open Data auf staatlicher Seite.    

Published by: 
Tagesspiegel Background
March 13, 2019
Authors: 

Dr. Stefan Heumann

Topics: