Geheimdienstreform auf dem Holzweg

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Der Artikel erschien am 7. Oktober 2015 als Gastkommentar im Handelsblatt.

Auf dem Holzweg

Die geplante Verbesserung der Geheimdienstkontrolle reicht nicht, meint Thorsten Wetzling.

Die Regierungsparteien wollen noch in diesem Jahr ihr Koalitionsversprechen einlösen und die Kontrolle der deutschen Geheimdienste verbessern. Union und SPD setzen bei ihren Reformanstrengungen auf eine effektivere Aufsicht durch die Abgeordneten des deutschen Bundestages. Ein Geheimdienstbeauftragter "light" soll mit einem eigenen Stab von Mitarbeitern den wenigen zuständigen Parlamentariern fachlich und personell unter die Arme greifen.

Mehr Ressourcen für die Abgeordneten sind dringend erforderlich. Ein Geheimdienstbeauftragter als Allheilmittel für eine bessere Kontrolle des BND wird nicht wirken. Denn Geheimdienstbeauftragter, parlamentarisches Kontrollgremium, der Sonderermittler Kurt Graulich und der NSA-Untersuchungsausschuss haben eines gemeinsam: Sie alle besitzen keine Befugnis, Abhörprogramme auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen oder diese gar zu stoppen. Auch die Sanktionsmöglichkeiten des parlamentarischen Kontrollgremiums sind harmlos: Unterrichtet die Bundesregierung die Mitglieder gar nicht, zu spät oder falsch, kann das Gremium lediglich den Umstand öffentlich rügen.

Denkbar wäre ein Gang zum Bundesverfassungsgericht. Derartige Sanktionsmöglichkeiten funktionieren aber nur mit einer Mehrheit im Kontrollgremium. Nicht zu vergessen: Auf die Praxis des BND hat das Gremium keinen direkten Einfluss. Es kann lediglich versuchen, auf die zuständigen Beamten im Kanzleramt einzuwirken.

Wirklich kontrollieren, eingreifen und sanktionieren kann dagegen nur die G10-Kommission. Sie wurde Ende der 60er-Jahre geschaffen, um sicherzustellen, dass Eingriffe der Nachrichtendienste in das Grundrecht auf private Kommunikation tatsächlich zulässig und notwendig sind. Im digitalen Zeitalter aber hat das massenhafte Abhören von Kommunikation eine neue Dimension erreicht. Damit sind die Aufgaben und die Bedeutung dieser Kommission enorm gewachsen. Sie muss sicherstellen, dass die Datensammlungen der Dienste nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Eine riesige Herausforderung mit Blick auf die Enthüllungen der letzten zwei Jahre.

Die G10-Kommission aber kann ihre Schlüsselrolle bei der Geheimdienstaufsicht jedoch nicht ausreichend wahrnehmen. Bei 90 Prozent aller vom BND erfassten Kommunikationsdaten fehlt eine unabhängige Kontrolle. Damit überlässt man allein den Sicherheitskreisen die Entscheidungsgewalt über die geheimen Überwachungsmaßnahmen. Zudem sorgen mangelnde Ressourcen dafür, dass die vier ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission faktisch keine ausreichende Prüfung der Datenverarbeitung des BND vornehmen. Werden sensible Daten auch wieder gelöscht? Unter welchen Umständen werden sie mit ausländischen Diensten geteilt?

In den nächsten Wochen entscheidet sich, ob Deutschland eine wirksame Geheimdienstreform erhält. Dafür muss die G10-Kommission im Zentrum der Reformdebatte stehen. Wer aber glaubt, die Grund- und Menschenrechtsbindung der deutschen Nachrichtendienste im 21. Jahrhundert allein durch bloßes Aufrüsten der parlamentarischen Kontrolle gewährleisten zu können, ist auf dem Holzweg.

Published by: 
Handelsblatt
October 07, 2015
Authors: 

Dr. Thorsten Wetzling