Rechtliche Grenzen nachrichtendienstlicher Überwachung der Einzelnen

Werkstattgespräch

Zusammen mit dem Walter-Hallstein-Institut für europäisches Verfassungsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltete das Privacy Project am 24. Februar 2014 ein Werkstattgespräch um über die rechtlichen Grundlagen, die tatsächlich bestehende Praxis sowie die (parlamentarische, exekutive und gerichtliche) Kontrolle der Überwachungsaktivitäten der deutschen Geheimdienste zu diskutieren. Die Teilnehmer teilen die Überzeugung, dass eine breite politische Debatte über den Auftrag und die Grenzen geheimdienstlicher Überwachung von digitalen Daten- und Kommunikationsverkehren dringend geboten ist. Diese Debatte darf nicht auf die amerikanischen Dienste beschränkt bleiben. Deutschland kann sich international nur dann glaubwürdig für bessere rechtsstaatliche Standards und einen höheren Grundrechtsschutz einsetzen, wenn wir diese Standards auch auf unsere eigenen Dienste anwenden. Das zentrale Ergebnis des Workshops ist jedoch, dass es auch in Deutschland Defizite in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen und die Kontrolle der Geheimdienste und damit den verfassungsgemäßen Grundrechtsschutz der von Überwachungsmaßnahmen betroffenen Personen gibt.

Datum: 
24.02.2014