Arbeitet der BND auf dem Boden der Verfassung?

Hintergrundgespräch

Das 2016 verabschiedete BND-Gesetz gilt als die tiefgreifendste Nachrichtendienst-Reform der letzten Jahrzehnte und bleibt umstritten. Befürworter sprechen von einer notwendigen Anpassung, um der Überwachungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes Rechtssicherheit zu geben. Kritiker sehen in der Reform eine unverhältnismäßige Ausweitung der Befugnisse des Nachrichtendienstes – insbesondere bei der Überwachung des Internets.

Gestern wurde bekannt, dass gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wird. Mitverantwortlich für die Klage ist Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Im Rahmen eines Hintergrundgesprächs am 14. Februar um 18:30 Uhr diskutieren wir mit ihm über die Beschwerde sowie die möglicherweise weitreichenden Konsequenzen, die eine erfolgreiche Klage für Sicherheitsbehörden, Regierung und Bundestag haben könnte. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie daran teilnehmen würden.

Mit: 

Ulf Buermeyer, Gesellschaft für Freiheitsrechte
Thorsten Wetzling, Projektleiter Digitale Grundrechte, Überwachung & Transparenz

Datum: 
14.02.2018 - 18:30 bis 20:30
Ansprechpartner: 
Dr. Thorsten Wetzling