Regulatorische Reaktionen auf Desinformation

Policy Brief

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Falschnachrichten, bewusste Irreführung und Hetze sind keine neuen Phänomene eines digitalen Medienumfelds, sondern uralte gesellschaftliche Probleme. Allerdings erreicht Desinformation im digitalen Raum ein neues Ausmaß, da soziale Netzwerke, Videoportale und Suchmaschinen dafür leicht genutzt und ausgenutzt werden können. Dadurch besteht die Gefahr, dass politische Haltungen verzerrt, extremistische Stimmungen verstärkt und das Vertrauen in gemeinschaftliche Institutionen wie Wahlen, Parlamente und Medien untergraben wird. Dies stellt eine ernst zu nehmende Herausforderung für demokratische Gesellschaften dar.

Auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene reagieren politische Entscheidungsträger:innen auf das Desinformationsproblem. Jedoch sind bisherige Regulierungsversuche und politische Lösungsansätze kaum geeignet, um Desinformation einzudämmen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beispielsweise, welches im Kern darauf abzielt, strafrechtlich relevante Inhalte wie einen volksverhetzenden Tweet schneller zu entfernen, ist auf einen Großteil der Desinformation im Netz nicht anwendbar. Dies liegt vor allem daran, dass Desinformation sich oft in einem rechtlichen Grenzbereich bewegt, in dem unklar ist, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was rechtswidrig ist.

Neben den Regeln für den Umgang mit potenziell illegalen Inhalten sind auch die bisherigen Maßnahmen der Europäischen Kommission kein passendes Mittel zur Eindämmung von Desinformation. So wurde zum Beispiel im freiwilligen EU-Leitfaden gegen Desinformation für Unternehmen eine Offenlegung politischer Onlinewerbeanzeigen vereinbart. Doch die öffentlich zugänglichen Datenbanken, die Facebook, Google und Twitter dann anboten, waren unausgereift und unvollständig. Sanktionen dagegen sieht der Leitfaden nicht vor. Diese Schwächen der Selbstregulierung hat die EU bereits selbst erkannt und erwägt daher einen „Digital Services Act“ – ein Gesetzespaket, das klare Regeln und Sanktionen für Plattformen festlegen könnte.

In anderen Regulierungsbereichen wie der Medienaufsicht könnten zwar wirksame Maßnahmen gegen Desinformation entstehen. Dies findet aber bisher kaum statt. Ein Beispiel ist der Medienstaatsvertrag, den die deutschen Bundesländer in einem aufwändigen Verfahren ausarbeiten. Laut Entwurf soll er erstmals überhaupt eine gewisse Aufsicht für einige soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Videoportale schaffen. Für das Problem Desinformation könnten zusätzlich die vorgesehenen Verpflichtungen für Unternehmen, ihre Such- und Sortieralgorithmen zu erklären, hilfreich sein. Denn Transparenzvorschriften könnten grundsätzlich für ein besseres Verständnis sorgen, wie das algorithmisch bestimmte Nachrichtenumfeld funktioniert. Die Regeln zur Algorithmentransparenz sind jedoch nicht konkret genug formuliert und das gilt ebenso für die allgemein gehaltene Hinweispflicht zu politischer Onlinewerbung.

Insgesamt ist das Vorgehen zur Eindämmung von Desinformation bisher unkoordiniert und bruchstückhaft. Es ist ein erster Versuch, mit einem gesellschaftlichen Problem umzugehen, das mit Fragen der Meinungsfreiheit, dem Einfluss von Informations- und Kommunikationstechnologien auf die politische Willensbildung, der Schwächung von journalistischem Gatekeeping und der Marktmacht einiger globaler Unternehmen zusammenhängt. Gerade weil so viele schwierige Themenfelder berührt sind, ist es sinnvoll, zukünftig Lösungsansätze zu Desinformation aus unterschiedlichen Rechts- und Politikbereichen zu verbinden.

Zunächst ist es dafür kurzfristig erforderlich, vorhandene Gesetze stärker durchzusetzen, nicht allein im Strafrecht, sondern besonders im Datenschutzrecht. Denn das personalisierte, aufmerksamkeitsgetriebene Nachrichtenumfeld bei sozialen Netzwerken, Videoportalen und Suchmaschinen, in dem sich Desinformation besonders gut verbreitet, funktioniert erst mit einer umfangreichen Datensammlung und Profilbildung. Eine strikte Durchsetzung von Regeln zum Schutz der Privatsphäre, etwa aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), kann diese Datensammlung zumindest eingrenzen. Für parteipolitische Kommunikation im Internet müssen erst noch klare Vorgaben geschaffen werden, die Parteiengesetz, Medienregulierung und Datenschutzrecht miteinander verknüpfen.

Mittelfristig könnte zum Beispiel bei einer engeren Verzahnung von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, die schon lange zur Diskussion steht, bedacht werden, wie die Daten- und Marktmacht einiger großer Unternehmen die Verbreitung von Desinformation begünstigt. Außerdem lässt sich fragen, wie in Zukunft eine geeignete Aufsicht für digitale Dienste wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen ausgestaltet sein muss. Debatten hierzu finden auch in anderen Ländern schon statt. So wird beispielsweise in Frankreich und Großbritannien über eine spezialisierte Behörde für soziale Netzwerke nachgedacht. Diese könnte sich auf die Verbreitungswege von Desinformation fokussieren (statt auf die Entfernung einzelner Inhalte) und beaufsichtigen, ob und wie Unternehmen dazu Prozesse etabliert haben.

Jegliche politischen Lösungsansätze müssen evidenzbasiert sein. Dies bedeutet, dass Forschungseinrichtungen und Behörden das Ausmaß und die Wirkung von Desinformation im digitalen Raum analysieren können müssen. Momentan sind solche Analysen schwerlich machbar, da große Unternehmen Forschenden kaum Einblicke in ihre Daten erlauben. Für sinnvolle Studien müssen Forschung und Aufsicht daher besseren Datenzugang im Einklang mit Datenschutzregeln haben.

15. Oktober 2019
Autor:in: 

Dr. Julian Jaursch, Projektleiter Stärkung Digitaler Öffentlichkeit | Policy

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