Geheimdienste sollen besser kontrolliert werden

SNV in den Medien

Im Juni ist es zwei Jahre her, dass die ersten Snowden-Dokumente veröffentlicht wurden. In der deutschen Debatte kristallisieren sich nun konkrete Vorschläge für eine Verbesserung von Praxis, Kontrolle und Recht der Geheimdienste heraus. Am heutigen Mittwoch legt Markus Löning, Fellow bei der stiftung neue verantwortung, Vorschläge vor. Der FDP-Politiker war Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und arbeitet heute am „Privacy Project“ der Stiftung, das im Gespräch mit Experten über Konsequenzen aus der Snowden-Affäre berät.

In dem Papier schlägt Löning vor, dass der BND auch im Ausland an deutsche Gesetze gebunden sein müsse, und fordert eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle, etwa durch einen Geheimdienstbeauftragten des Bundestags.

Ex-BND-Präsident spricht sich für Reform aus

Ähnliche Vorschläge kamen in letzter Zeit aus verschiedenen Ecken. Zuletzt hat sich der ehemalige langjährige Vorsitzende der G-10-Kommission im Bundestag, der SPD-Politiker Hans de With, im NSA-Untersuchungsausschuss beklagt, das Gremium sei nur mangelhaft über manche Operation informiert gewesen. Auch Ex-BND-Präsident Hansjörg Geiger hat sich wiederholt für eine Reform der Geheimdienstkontrolle ausgesprochen. „Der Ist-Zustand der Kontrolle ist nach wie vor noch nicht ausreichend, doch die effektive Kontrolle ist Ausdruck des Rechtsstaates, sie ist essenziell“, sagte er dem Tagesspiegel. Geiger plädiert ebenfalls für einen Geheimdienstbeauftragten. Dieser müsse „eine ordentlich ausgestattete Institution mit Mitarbeitern“ sein, jemand, der präventiv tätig werde und nicht erst auf Skandale reagiere. Auch die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses haben sich fraktionsübergreifend für eine bessere Kontrolle ausgesprochen, wenn es auch in den Regierungsfraktionen noch keinen Konsens über einen Geheimdienstbeauftragten gibt.

Rechtsgrundlage soll geändert werden - wie ist aber offen

Die Bundesregierung plant nun zumindest eine Klarstellung der Rechtsgrundlage der Erfassung von Ausland-zu-Ausland-Kommunikation. Das bestätigte die Stellvertretende Regierungssprecherin. Ob sie die Anforderungen an das Datensammeln verschärfen will oder ihre bisherige Auffassung legalisieren wird, wonach Auslandskommunikation überhaupt nicht geschützt ist, bleibt aber offen. Ein Blick zu den französischen Nachbarn lässt Übles ahnen: Die Nationalversammlung berät gerade über eine Reform, wonach die Dienste lediglich auf Anordnung des Premierministers sämtliche Kommunikation der Franzosen abhören dürften.

Erschienen bei: Der Tagesspiegel Online, 14.4.2015

Erschienen bei: 
Der Tagesspiegel
14. April 2015
Autor:in: 

Anne Sauerbrey