Blitzanalyse zum Gesetzentwurf der BND-Reform

Beitrag

Die BND-Reform ist dringend notwendig und zu begrüßen. Der Gesetzesentwurf hat jedoch zentrale Schwachstellen, die nun öffentlich diskutiert werden sollten. Die Praxis der Fernmeldeaufklärung und die Übermittlung von Daten an ausländische Nachrichtendienste stehen in der jetzigen Form noch auf keiner sauberen rechtsstaatlichen Grundlage. Das Genehmigungsverfahren (§3c) gewährleistet keinen effektiven Grundrechteschutz. Mit der Eignungsprüfung („Probebohrung“) besteht die Gefahr, dass die technisch ohnehin fragwürdigen und formal zu unbestimmten Beschränkungen der Datenerhebung noch weiter umgangen werden können. Auch der Schutz der EU und der Unionsbürger bleibt hinter den politischen Ansprüchen leider deutlich zurück. In Bezug auf die Kontrolle hat der Bundestag nun dafür Sorge zu tragen, dass „die Kommission“ entsprechend ausgestattet wird, um die im Untersuchungsausschuss aufgedeckten Defizite abstellen zu können.

Erschienen bei: 
Netzpolitik
09. Juni 2016
Autor:in: 

Dr. Thorsten Wetzling (Privacy Project)

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